Neue 2G-Regeln für den Sportbetrieb!

Nach der neuen Corona-Schutzverordnung gelten für den Trainings- und Spielbetrieb ab sofort folgende Regeln:

  1. In und auf allen Sportstätten dürfen nur noch immunisierte (d.h. vollständig  geimpfte oder genesene) Personen Sport treiben. Dies gilt nicht für Kinder bis einschließlich 15 Jahren.
  2. Bei Spielen sind nur noch Zuschauer/Eltern erlaubt, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel). Dies ist beim Betreten der Sportanlage zu kontrollieren. Die jeweils spielenden Mannschaften stellen die Zugangskontrolle zum KuRa am Waldbad mindesten 45 Minuten vor Spielbeginn insofern sicher, dass keine Zuschauer/Eltern die Anlage unkontrolliert betreten können.
  3. Beim Betreten oder Verlassen der Sportstätte sollte eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht bei der Sportausübung besteht nicht.
  4. Beim Training sind keine Eltern/Zuschauer mehr zugelassen.
  5. Umkleiden und Duschen dürfen weiterhin genutzt werden.
  6. Für nicht-immunisierte Übungsleiter ist vorübergehend die Vorlage eines nicht mehr als 24 Std. alten Antigen- oder nicht mehr als 48 Std. alten PCR-Tests zulässig. Nicht immunisierte ÜL müssen während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen.
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